Bereitstellung legaler Flächen für Graffiti-Kunst

BVV Mitte von Berlin

18.05.2020

Fraktion DIE LINKE

 

AUSTAUSCHBLATT DS 2488/V

Antrag

 

Bereitstellung legaler Flächen für Graffiti-Kunst

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht in Absprache mit den zuständigen Ämtern, Behörden und der Graffiti Lobby Berlin legale Flächen unter anderem im Park am Nordbahnhof für Graffiti-Kunst zur Verfügung zu stellen.

 

 

Begründung:

Die Graffiti-Kunst als Ausdruck von Freiheit und Grenzüberschreitung stellt eine Form des Umgangs und Protestes der Zivilgesellschaft mit menschen- und demokratiefeindlichen Bauwerken visuell dar. Nach dem Mauerfall boten auch die verbliebenen Segmente der Berliner Mauer eine Fläche für solche vergängliche und zeitgenössische Kunst.
Die Graffiti Lobby Berlin setzt sich dafür ein, dass unter anderem am Eingangsbereich in der Gartenstraße sowie Teile der Berliner Mauer im Park am Nordbahnhof angrenzend am Beach Mitte legal für Graffiti-Kunst genutzt werden können, soweit der Denkmalschutz dem zustimmt. Gerade als Kunstform Jugendlicher und junger Erwachsener bietet dies nicht nur die Möglichkeit die Kreativität dieser Gruppen zu fördern, sondern auch einen niedrigschwelligen Zugang zu Berliner Geschichte.

 

 

Katharina Mayer,

sowie die anderen Mitglieder