Planungssicherheit für Café Leo

BVV Mitte von Berlin

05.03.2021

 

Fraktion DIE LINKE

Austauschblatt zu

Antrag DS 3007/V

 

Planungssicherheit für Café Leo

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf eine Neuausschreibung bzw. die Einleitung eines  Interessenbekundungsverfahrens zum Betrieb eines Cafés  auf dem Leopoldplatz, dem jetzigen Standort des Café Leo, zu verzichten und den bestehenden Vertrag mit dem Café Leo langfristig zu verlängern.

Ein Interessenbekundungsverfahren oder eine Ausschreibung soll nur eingeleitet bzw. gestartet werden, wenn zwingende rechtliche Gründe gegeben sind. Für diesen Fall soll das Bezirksamt diese Gründe gegenüber der BVV umgehend schriftlich erläutern und sicherstellen, dass

  • die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziale Stadt, UNVG) in die Beschreibung der Leistungskriterien und sonstige Auswahlkriterien einbezogen werden,
  • die Voten des Runden Tisches Leopoldplatz und der Stadtteilvertretung Müllerstraße angemessen im Verfahren berücksichtigt werden,
  • die beteiligten Gremien der BVV und der Zivilgesellschaft an der Entscheidung über den/die zukünftige/n Betreiber/in des Cafés auf dem Leopoldplatz einbezogen werden
  • und der bestehende Vertrag mit dem Café Leo bis zu einer Entscheidung im Interessenbekundungs- bzw. Ausschreibungsverfahren verlängert wird.

 

 

Begründung:

Nach dem Beschluss der Drucksache 2927/V "Zivilgesellschaft ernst nehmen ‐ Die gute Wirkung des Café Leo für den Leopoldplatz muss dauerhaft sichergestellt werden!" ist bekannt geworden, dass das Bezirks‐ amt beabsichtigt, ein Interessenbekundungsverfahren entgegen dem Votum der BVV durchzuführen. Das widerspricht nicht nur der Beschlusslage der BVV, sondern auch zivilgesellschaftlichen Forderungen wie z.B. denen des Runden Tisches Leopoldplatz und der Stadtteilvertretung Müllerstraße.

Ein derartiges Vorgehen wird auch von der Landeshaushaltsordnung gestützt: §7 und §55 ermöglichen in begründeten Fällen einen Verzicht auf IBV und Ausschreibung, darüber hinaus haben bezirksamtsinterne Vorschriften keine rechtliche Gültigkeit im öffentlichen Kontext.

 

 

Thilo Urchs, Fabian Koleckar,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE