Rathenower50 – Vorkaufsrecht durchsetzen

BVV Mitte von Berlin / Fraktion DIE LINKE / XXX

 

Große Anfrage

 

über

 

Rathenower50 – Vorkaufsrecht durchsetzen

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Am Samstag, den 07.04. fand eine Hausversammlung der Mieter*innen der Rathenower 50 statt. Die Sorge über das Scheitern des Vorkaufsrechts ist groß. Vor allem in Hinblick darauf, dass der/die ursprüngliche Erwerber*in einerseits nicht bereit war die Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen und andererseits einen Widerspruch gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts einlegte. Für die Ziele des Milieuschutzes scheint sich der/die Erwerber*in nicht zu interessieren.

 

  1. Wer ist/war der/die ursprüngliche Erwerber*in des Hauses, bevor es zur Ankündigung der Ausübung des Vorkaufsrechts kam?
  2. In welcher Höhe liegen der Kaufpreis und der Verkehrswert?
  3. Wurden die Fristen und Vorgaben innerhalb des Vorkaufsrechts durch den Bezirk eingehalten?
  4. Wer ist für vertragliche Angelegenheiten der Mieter*innen derzeit zuständig?
  5. Wie wird seitens des Bezirksamtes der Kontakt zu den Mieter*innen und der Informationsfluss zum Fall aufrechterhalten?
  6. Wie geht der Prozess weiter und wie wird das Bezirksamt weiter vorgehen?

 

 

Berlin, 09.04.2018

 

Katharina Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE