Unterstützung der Bewohnenden der „Pflege- und Wohnen Schillerpark" in der Müllerstraße 56-58

BVV Mitte von Berlin

30.03.2023

Fraktion DIE LINKE

 

Antrag

 

Unterstützung der Bewohnenden der „Pflege- und Wohnen Schillerpark" in der Müllerstraße 56-58

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

das Bezirksamt wird ersucht,

 

1. sich an die für die Heimaufsicht zuständige Stelle im LaGeSo zu wenden und diese aufzufordern,

a) sich an die Johannesstift Diakonie und das Paul-Gerhardt-Stift zu wenden und um eine Lösung des Konflikts um den künftigen Pachtzins zu bemühen, um eine Fortführung des Seniorenheims und die Rücknahme mindestens der Kündigungen zum 15.12.2023 zu versuchen;

b) falls das nicht gelingt, in Gespräche mit allen noch verbliebenen Bewohnenden zu treten, um diesen bei der Suche nach einem geeigneten Platz in einem anderen Wohnheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung so weit wie möglich zu helfen;

2. sich an den Senat von Berlin zu wenden und diesen aufzufordern, sich um eine gesetzliche Begrenzung des weiter anhaltenden Anstiegs der Gewerbemieten zu bemühen, die nicht nur private Gewerbetreibende, sondern auch viele Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in dieser Stadt zunehmend gefährdet.

3. den Senat weiterhin bei der Suche nach geeigneten Objekten für die Unterbringung von Geflüchteten in unserem Bezirk zu unterstützen.

 

Begründung:

Die über 100 Bewohnenden der Einrichtung „Pflege und Wohnen Schillerpark" (Träger Paul-Gerhardt-Stift gGmbH) in der Müllerstraße 56-58 wurden im September 2022 über die Schließung der Einrichtung informiert und erhielten zum 15.12.2022 bzw. zum 15.12.2023 ihre Kündigung (siehe auch die Antwort des BA auf die mündliche Anfrage 0581/VI vom 20.10.2022). Anders als in Teilen der Medien und der sozialen Netzwerke dargestellt erfolgte die Kündigung nach allen vorliegenden Informationen keineswegs, um Platz für Geflüchtete zu schaffen, sondern wegen anhaltender Differenzen zwischen der Johannesstift Diakonie und dem Paul-Gerhardt-Stift über die Entwicklung des Pachtzinses, d.h. der Miete.

Nach Auskunft des BA (s.o., Drucksache 0581/VI) erhielten im Oktober 2022 27 Bewohnende der Einrichtung Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zur Pflege). Davon hatten im Oktober 2022 bereits drei Personen einen Umzug in ein anderes Pflegeheim bzw. in eine andere Wohngemeinschaft mitgeteilt.

Die zuständige Heimaufsicht über die Einrichtung liegt bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bzw. bei dem damit von der Senatsverwaltung beauftragten Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

 

Sanehy, Diedrich, Lötzer, Kleedörfer

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.