Verantwortung tragen, Obdachlosigkeit verhindern

Dringliche Anfrage

 

 

Verantwortung tragen, Obdachlosigkeit verhindern


 
1. In wieweit wird, nach aktuellem Stand, Geflüchteten, die in einer Unterkunft für Geflüchtete Hausverbot erhielten, das Recht eingeräumt, beim Bezirksamt um eine neue Unterbringung zu bitten?

1 a. In wie weit wird das Bezirksamt, nach den neuesten Entwicklungen, diesem Bitten nachkommen?

2. In Bezug auf Frage 1: In welchem Ausmaß hat das Bezirksamt seine Handlungsweise seit der Beantwortung der Großen Anfrage (DS 0205/V) korrigiert/ geändert, um die Obdachlosigkeit von Geflüchteten in diesem Zusammenhang zu verhindern?

3. Wie bewertet das Bezirksamt das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 1. März 2017, in dem der Bezirk Tempelhof-Schöneberg einem Geflüchteten einen Unterkunftsplatz zur Verfügung stellen musste, um die Obdachlosigkeit zu verhindern?

4. Wie wird sich das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister einbringen, um eine landesweite Reglung zu erarbeiten?

5. Wird das Bezirksamt vergangenen Ersuchen nach einer Unterkunft in Aufarbeitung dieser Fälle selbstständig nachkommen? Wenn nein, können sich dann betroffene Personen erneut an das Bezirksamt wenden?

Begründung:
Die Beantwortung der Drucksache 0205/V rief unter vielen Menschen im Bezirk, aber auch im Abgeordnetenhaus teils Verwunderung, teils Verärgerung hervor.
In ihr hatte der Stadtrat Ephraim Gothe zugegeben, dass es Fälle gäbe, in denen Geflüchtete, die in ihrer alten Unterkunft ein Hausverbot erhalten hatten, keine neue Unterkunft vom Bezirksamt genannt bekommen. Hierbei wurde auf eine so genannte „freiwillige Obdachlosigkeit“ hingewiesen.
Im Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 1. März 2017 zu einem ähnlichen Fall wurde
der Bezirk Tempelhof-Schöneberg eindeutig aufgefordert, in solch einem Fall für eine andere Unterbringung der Person zu sorgen. Das Gericht befand, dass Angesichts des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit die Unterbringung höchstens in Ausnahmefällen verwehrt werden könne, ein solcher liege hier [im Falle des Klägers aus Tempelhof-Schöneberg] aber nicht vor.
Neue Äußerungen, sowohl des Herrn Stadtrats Gothe, als auch Statements anderer Bezirksämter zu diesem Thema, wurden erst kürzlich (am 14. März 17) veröffentlicht, sodass sich hieraus die Dringlichkeit begründet.

 

 

Berlin, 15. März 2017

Fabian Koleckar und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE