VORKAUFSRECHT NUTZEN – BVV EINBEZIEHEN

BVV Mitte von Berlin

18.09.2017

Fraktion DIE LINKE

 

Austauschblatt – DS 0669/V

 

VORKAUFSRECHT NUTZEN – BVV EINBEZIEHEN

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

den Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne jeweils umgehend nach bekanntwerden schriftlich über zum Verkauf stehende Grundstücke, welche sich in Gebieten befinden, in denen ein Vorkaufsrecht angewendet werden kann, zu informieren.

Dabei sollen mindestens folgende Information bereitgestellt werden:

-                 Anschrift des zum Verkauf stehenden Grundstücks

-                 die Rechtsgrundlage für das Vorkaufsrecht

-                 Eigentümer*in

-                 potentielle Käufer*in

-                 Kaufsumme

-                 Ergebnis der Prüfung der Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes

-                 Inhalt der Abwendungsvereinbarung für das Grundstück, wenn das Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen wurde

-                 Begründung, wenn weder das Vorkaufrecht wahrgenommen, noch eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

 

Begründung:

 

In einigen Bezirken wurde es schon genutzt, auch wir wollen es voranbringen: Das Vorkaufsrecht! Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum und keine Immobilienhaie. In einigen Bezirken wurde es schon genutzt, auch wir wollen es voranbringen: Das Vorkaufsrecht! Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum und keine Immobilienhaie. Deshalb müssen wir die Mittel und Instrumente, die zum Schutz der Mieter*innen zur Verfügung stehen, nutzen. Die Umsetzung des Antrages gibt der BVV die Möglichkeit, sich aktiver am Prozess zu beteiligen.

 

 

 

Katharina Mayer,

sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE