Entwicklung mit und für die Bewohner - Quartier Lehrter Straße vor Verdrängung schützen

Drucksache 2052/III

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wohngebiet um die Lehrter Straße und Kruppstraße im Ortsteil Moabit den Erlass einer Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (BauGB (Milieuschutz) und nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (Umwandlungsverordnung) zu prüfen. Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB bis zum 15. Juni 2011 erfolgen. Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, sich nach Festsetzung des Milieuschutzgebietes gegenüber dem Senat von Berlin für den Erlass einer Umwandlungsverordnung einzusetzen, soweit die Prüfung erheblichen Umwandlungsdruck erkennen lässt.

Fraktion der SPD
Fraktion der CDU
Fraktion Die Grünen
Fraktion DIE LINKE 

Begründung:

Das Quartier Lehrter Straße ist durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Hauptbahnhof und zur Europacity einen zunehmenden Aufwertungsdruck ausgesetzt. Verstärkt sind Grundstücksverkäufe zu beobachten. In den nächsten Jahren fallen Wohnungen, die nach den Mod-Inst-Richtlinien 90 und 95 gefördert wurden, aus der Bindung heraus. Ziel des Antrags ist es, die erfolgreiche Tradition des Stadtumbaus West, die Entwicklung des Quartiers mit und für die ansässige Bevölkerung zu ermöglichen, fortzusetzen. Die Bewohner sollen vor Aufwertungsmodernisierung und Verdrängung geschützt werden.

Nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ist die Landesregierung ermächtigt, für die Grundstücke in Gebieten mit Milieuschutzsatzung im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB durch Rechtsverordnung die Begründung von Sondereigentum mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren auszuschließen. Für den Erlass einer Umwandlungsverordnung wird das Bezirksamt daher ersucht, nach Prüfung substantiiert an den Senat von Berlin heranzutreten.