Ferienwohnungen in Berlin-Mitte

Drucksache 2103/III

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Fall der durch Umnutzungen von allen dem Bezirksamt bekannten Wohnungen in Ferienwohnungen betroffenen Gebäuden die Änderung der Betriebsverordnung insbesondere unter der Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen unver­züg­lich umzusetzen.
Es wird ersucht, der BVV bis zum 30.08.2011 zu berichten, in wie vielen Wohnungen und wo gegen diese Bestimmungen verstoßen wird.

CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE