Ferienwohnungen in Berlin-Mitte
Drucksache 2103/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Fall der durch Umnutzungen von allen dem Bezirksamt bekannten Wohnungen in Ferienwohnungen betroffenen Gebäuden die Änderung der Betriebsverordnung insbesondere unter der Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen unverzüglich umzusetzen.
Es wird ersucht, der BVV bis zum 30.08.2011 zu berichten, in wie vielen Wohnungen und wo gegen diese Bestimmungen verstoßen wird.
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE