Mülltrennung und Müllschächte sind kein Widerspruch

Drucksache 2105/III

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Gesetzestext der Berliner Bauordnung noch in dieser Legislatur so geändert wird, dass Ausnahmegenehmigungen von der Schließung der Müllschlucker zum 31.12.2013 im Land Berlin möglich sind, sofern eine Mülltrennung gewährleistet ist.

 

Begründung:

Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss im Juli 2010 die Stilllegung aller noch im Land Berlin vorhandenen Müllschächte zum 31.12.2013. Eine ursprünglich angedachte Ausnahmeregelung, sofern die Mülltrennung und der Brandschutz gewährleistet sind, wurde letztlich nicht in den Gesetzestext aufgenommen. Die Bedenken und Argumente vieler Bürgerinnen und Bürger wurden nicht berücksichtigt. Der RdB hat in seiner Sitzung vom April 2011 den Senat aufgefordert, die ursprüngliche Formulierung wieder in das Gesetz aufzunehmen. Das Gesetz muss Ausnahmenregelungen, vor allem auch für jene Anlagen, die in den vergangenen Jahren kostenintensiv erneuert wurden, zulassen.