Musisches Bildungszentrum Müllerstr. 158 möglich machen

Drucksache 2154/III

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte möge beschließen:

Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den Innenausbau des Schulstandorts Müllerstraße 158 zum musischen Bildungszentrum auf Basis des von der Grund- und der Musikschule im „Fachausschuss Müllerstraße“ konsensual erarbeiteten Raum- und Einpassungskonzepts eine Finanzierung aus Ausgleichsbeträgen möglich gemacht wird.

Dazu ist auf Grundlage einer vom Bezirksamt noch vorzulegenden Kostenschätzung ein entsprechender Antrag vorzubereiten. In diesem Antrag sollen zudem die bildungspolitische Bedeutung des Projekts, das Modellhafte der Kooperation zwischen Grund- und Musikschule sowie die besondere Bedeutung und erwartete Wirkung dieses Leuchtturmprojekts für die Bezirksregion und den Prognoseraum Wedding dargelegt werden.

Das Bezirksamt soll dem Projekt die höchstmögliche bezirkliche Priorität bei der Planung von Maßnahmen zur Untersetzung noch ungebundener Ausgleichsbeträge zuschreiben.

Der BVV ist über die zuständigen Fachausschüsse im September erstmals über die Umsetzung des Beschlusses zu berichten.

Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Grüne, DIE LINKE

 

Begründung:

Der Schulentwicklungsplan 2009 und das bezirkliche Konsolidierungskonzept 2010-14 sieht die Zusammenlegung der Hermann-Herzog- und der Trift-Grundschule und die Einpassung der Musikschulstandorte Badstraße 10 und Ruheplatzstraße 4 am Schulstandort Müllerstraße 158 vor.
Die fusionierte Grundschule und die Musikschule haben im Rahmen eines Aushandlungsprozesses („Fachausschuss Müllerstraße 158“) im Herbst 2010 ein konsensuales Einpassungskonzept für den Standort vorgelegt, der auch in den zuständigen Fachausschüssen der BVV diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Das am 01.04.2011 eingerichtete Sanierungsgebiet Müllerstraße sieht jedoch bis auf die denkmalgerechte Fassadensanierung keine Finanzmittel für den erforderlichen Innenausbau des Standorts vor. Diese sind jedoch essentielle Voraussetzung für die Realisierung des musischen Bildungskonzepts und können vom Bezirk aus eigenen Haushaltsmitteln nicht aufgebracht werden. Zugleich darf der Bezirk aber auf die eingenommenen und ausreichend verfügbaren Ausgleichsbeträge aufgehobener Sanierungsgebiete nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zugreifen.
Daher ist die zeitnahe Vorbereitung eines entsprechenden Antrags erforderlich. Der Beschluss soll zudem der Senatsverwaltung die Bedeutung dieses Projekts auch für die BVV vermitteln.