Wohnraumzweckentfremdung

Drucksache 1333/IV

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie und durch wen erfolgt im Bezirk Mitte die Umsetzung des am 1.Mai 2014 in Kraft tretenden Gesetzes zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum?
  2. Wie hoch schätzt das bezirksamt die Anzahl der wohnungen in Berlin-Mitte, die im Sinne des gesetzes als zweckentfremdet zu bezeichnen sind?
  3. Befürchtet das Bezirksamt , dass durch eine nicht fristgerechte Bearbeitung von Anträgen zur Zeckentfremdung von Wohnraum zur zeit nicht legale Zweckentfremdung legalisiert werden können?

    Thilo Urchs
    und die anderen Mitglieder der Fraktion