Das Atelierhaus im Monbijoupark sichern - der C/O Berlin Galerie ein Dach geben

Drucksache 0419/IV

Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht,

die Prüfphase für den Erhalt des Atelierhauses im Monbijoupark zügig abzuschließen und die baurechtlichen Voraussetzungen für eine provisorische, zeitlich befristete Nutzung des Atelierhauses durch die C/O Berlin Galerie zu schaffen.

Handlungsgrundlage für das Bezirksamt sind die Beschlüsse der BVV-Mitte von Berlin 2191/III und 2202/III aus dem Sommer letzten Jahres sowie der Bebauungsplan I-57. 

Es soll gewährleistet werden, dass die Galerie in Abhängigkeit von den eigenen tatsächlichen Erfordernissen die Räume des Atelierhauses nutzen und entsprechende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen kann.  

Das Bezirksamt wird ersucht, das Atelierhaus vor Vandalismus, Wind und Wetter ausreichend zu schützen.

 

Sven Diedrich
und die anderen Mitglieder der Fraktion