Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf Eltern abwälzen - das Land idt in der Pflicht!

Drucksache 0627/IV

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die vorgesehenen Mehraufwendungen für die qualitative Verbesserung des Schulessens nicht auf die Eltern abgewälzt werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sollen vollständig durch das Land getragen werden.  Die bezirklichen Haushalte sind entsprechend kostendeckend auszustatten.   

Begründung:

Der Senat plant eine Erhöhung des Portionspreises für die Schulverpflegung, um die Qualität des Essens zu erhöhen.  Die Mehraufwendungen für den erhöhten Portionspreis sollen anteilig auf die Eltern abgewälzt werden. Senatorin Scheeres (SPD) geht von einem monatlichen Essensbeitrag von 37,50 Euro aus. Bisher zahlen Eltern in der Grundschule, die einen Hortvertrag haben, 23 Euro pro Monat. GrundschülerInnen ohne Hortvertrag und an weiterführenden Schulen zahlen einen kostendeckenden Essenspreis von ca. 40 Euro im Monat. Die vorgesehene Erhöhung des Elternbeitrages ist erheblich, insbesondere für Eltern, die keine staatlichen Transferleistungen erhalten und sich den Essensbeitrag, der 20 Euro im Monat übersteigt, nicht vom Jobcenter oder Sozialamt ausgleichen lassen können. Auch in unserem Bezirk leben viele sozial benachteiligte Familien, etliche von ihnen mit nur einem Elternteil und mehreren Kindern, die nur gering und hart an der Grenze zum Hartz-IV-Bezug verdienen. Diese können sich einen höheren Essensbeitrag nicht leisten. Eine gesunde Schulverpflegung ist Teil des pädagogischen Konzeptes eines schulischen Ganztagsbetriebs.  Der Ausbau des Ganztagsbetriebs, auch durch die Einführung der regelhaften Hortbetreuung für SchülerInnen der Klassen 5 und 6 wird durch die Erhöhung des Elternbeitrags für die Schulverpflegung konterkariert. Gesundes Schulessen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein.  Das Bezirksamt soll noch vor der Beschlussfassung im Senat seine Möglichkeiten nutzen, um eine Erhöhung des elterlichen Essensbeitrags zu verhindern.