Am 16.09. fand die letzte Bezirksverordnetenversammlung dieser Wahlperiode statt. Nach der Wahl am 26.09. werden die neu gewählten Verordneten am 18.11. zur ersten BVV der neuen Wahlperiode zusammentreten und ein neues Bezirksamt wählen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die alten Verordneten noch ihr Mandat haben und einige Ausschüsse werden bis zu diesem Zeitpunkt noch weiter arbeiten.

Wir wollen uns dabei von den Verordneten unserer Fraktion herzlich verabschieden, die nicht mehr zur Wahl antreten und damit ihr Mandat zum Ende der Wahlperiode niederlegen:

  • Nedim Bayat, in den Ausschüssen für Sport und Rechnungsprüfung
  • Andreas Böttger, Sportpolitischer Sprecher
  • Dr. Ulrike Freikamp, Gesundheitspolitische Sprecherin
  • Fabian Koleckar, Integrationspolitischer Sprecher
  • Katharina Mayer, Stadtentwicklungspolitische Sprecherin
  • Petra Schrader, Schulpolitische Sprecherin

Wir wünschen ihnen in ihrem Leben außerhalb der BVV alles Gute.

In der letzten BVV konnte die Linksfraktion folgende Beschlüsse durchsetzen, um das Leben der Bürger:innen im Bezirk zu verbessern:

 

 

Unser Antrag, die Sanierungsziele in den Sanierungsgebieten in Mitte anzupassen wurde von der BVV heute beschlossen. Damit wird der Schutz der Menschen in den Sanierungsgebieten vor gierigen Vermietern verbessert!

Die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Müllerstraße strebt eine Aufwertung der Geschäftsstraße an und ist nach einem Jahrzehnt vollkommen überholt. Mit der Inwertsetzung von Immobilien hat sich ein Verdrängungsdruck von sozialen und kulturellen Einrichtungen in Gang gesetzt auf den es zu reagieren gilt. Statt der Aufwertung der Geschäftsstraße muss der Erhalt und die Schaffung der sozialen und kulturellen Infrastruktur in den Fokus rücken.

Des Weiteren bedarf es eines Umdenkens in der Planungskultur. Gruppen, die den öffentlichen Raum rund um die Müllerstraße und den Leopoldplatz intensiv nutzen, werden oft als problematisch kategorisiert, statt als Nutzungsgruppe wahrgenommen. Deren Bedürfnisse werden ausgeblendet und nicht erhoben. Lediglich Bedürfnisse der Wohlstandsgesellschaft scheinen bei Erhebungen relevant zu sein. Diese Herangehensweise ist nicht hinnehmbar und muss sich ändern!

Das Baugesetzbuch sieht für Sanierungsgebiete vor, dass bei der Beurteilung des städtischen Gebietes auch die Funktionsfähigkeit hinsichtlich des „Gemeinbedarfs, insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben dieses Gebiets im Verflechtungsbereich“ zu berücksichtigen ist (BauGB §136 Abs. 3, Satz 2c).

Nach Absatz 4 dienen „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen [...] dem Wohl der Allgemeinheit“. Unter anderem soll sozialen und kulturellen Erfordernissen Rechnung getragen werden (§136 BauGB, Abs. 4, Satz 1).
Für die geforderte Anpassung besteht somit auch eine Rechtsgrundlage.

Unser Antrag "Immobilienmanagement stärken –konsequent gegen Schimmel in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden Vorgehen" wurde heute von der BVV beschlossen.

Schimmel an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden ist in unserem Bezirk leider kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Unsicherheiten im Umgang mit der Schimmelbelastung. Es ist notwendig, durch systematische Untersuchungen auf Schimmel bzw. Schadstoffbelastung über den Zustand von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden Gewissheit zu erlangen und mit verabredeten Zuständigkeiten, Verfahren und Maßnahmen schnell darauf zu reagieren. Jede/jeder muss wissen, was zu tun ist. Dabei hat die Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, schulischem Personal und Beschäftigten in den öffentlichen Gebäuden sowie deren Gästen absoluten Vorrang. Aber es geht auch darum, mit der öffentlichen Infrastruktur verantwortungsvoll umzugehen.

Die BVV stimmte für unseren Antrag, im Bezirksamt einen Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Graffiti im Bezirk zu schaffen!

Selbst Stuttgart, Zürich und München haben schon Graffitibeauftragte und gehen damit progressiver an die Förderung von Street-Art heran, als Berlin-Mitte. Im Zuge der Umsetzung  der Beschlüsse für legale Graffiti-Flächen am Nordbahnhof zeigt sich, dass es viel zu wenige legale Graffitiflächen im Bezirk gibt und dass die Verwaltung überfordert dabei ist, solche legalen Flächen bereitzustellen.

Ein:e Verantwortliche:r auf Bezirksebene, der Mitteweit Know-How zur Verfügung stellt und Best-Practice-Beispiele ins Leben ruft, kann eine ungemeine Hilfestellung für die Verwaltung darstellen und ein Ansprechpartner für Sprayer:innen sein, die nicht in eine funktionierende Kommunikation mit den für sie zuständigen Behörden kommen.

Berlin-Mitte sollte in dieser Hinsicht nicht hinter München, Zürich oder Stuttgart zurückfallen und braucht unbedingt eine:n Graffitibeauftragte:n.

Die BVV stimmte für unseren Antrag "Umweltbildung von Anfang an und lebenslang im Bezirk fördern und entwickeln – Für mehr Grüne Lernorte in Mitte"

Der Senat von Berlin hat gemeinsam mit Akteur:innen der Umwelt-, Natur-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung im Rahmen einer Konferenz im November 2020 ein „Bildungsleitbild für ein grünes und nachhaltiges Berlin“ beschlossen. Dieses Leitbild war in einem partizipativen Prozess gemeinsam entwickelt worden. Darin spielen unter anderem individuelle Naturerfahrungen und die Schaffung von unmittelbaren Zugängen zu Umwelt und Natur eine wichtige Rolle. Dies, so heißt es im Leitbild, „fördert gelungene Mensch-Natur-Beziehungen, interessiert und sensibilisiert Menschen für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung und gibt konkrete Handlungsimpulse für die gemeinschaftliche Gestaltung eines grünen und nachhaltigen Berlins“.

Mitte hat mit seinen drei Standorten des Schulumweltzentrums gute Vorbilder, fachliche Expertise sowie die Kontakte zu den Schulen im Bezirk, um den Prozess der Entwicklung grüner Lernorte im Bezirk wirksam zu unterstützen. Weitere Akteur:innen, Institutionen, Einrichtungen und Initiativen in diesem Bereich können mit ihren Erfahrungen und Netzwerken wichtige Partner auf diesem Weg sein. Es ist zu überlegen, wie auch die Wissenschaft einbezogen werden kann. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist erst vor wenigen Wochen auch mit Unterstützung der FU Berlin ein Leitbild für eine zukunftsfähige Natur-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung übergeben worden. Auch Mitte sollte sich auf den Weg dahin machen.

Die BVV stimmte für unseren Antrag, dem Haus der Weisheit Umzugshilfe zu gewähren.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat am 07.09.2021 mit der Bezirksamtsvorlage Nr. 1660 die Vorlage - zur Kenntnisnahme bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 3173/V, Beschluss vom 27.05.2021 beschlossen.

Das Bezirksamt formuliert in der erwähnten VzK eine Reihe von Bedingungen für den Umzug des Hauses der Weisheit in die Lehrter Straße 60, die nach Ansicht des Bezirksamtes durch den Moscheeverein zu erbringen sind. Dazu gehören u.a.

„Für die Umnutzung dieses Standortes müsste das HdW einen Bauantrag (Antrag auf Nutzungsänderung) stellen, sowie auch die bauordnungsrechtlichen Fragen wie z.B. Brandschutz klären. Die Miet- und Umbaukosten müsste das HdW übernehmen. Die Höhe der Miete wird zwischen der BIM und HdW verhandelt. Ein Ergebnis der Mietvertragskonditionen sind dem Bezirksamt bisher nicht bekannt.“ (Zitat aus dem oben erwähnten Bezirksamtsbeschluss)

Der BA-Beschluss lässt nicht erkennen, wie das BA den Vorgang unterstützen und beschleunigen möchte. Stattdessen werden Hürden für das HdW entwickelt, die einen zügigen Umzug verhindern.

Der Moscheeverein spielt unbestritten eine besonders wichtige Rolle wenn es im Kiez um sozialen Frieden, Integration, religiöse Eintracht geht. Der Verein ist für sein Wirken mehrfach auf bezirklicher, auf Landes- und Bundesebene gewürdigt worden. Ein lückenloser Fortbestand seiner Tätigkeiten ist für viele Menschen im Bezirk von elementarer Bedeutung.

Das Bezirksamt steht in der Pflicht, alles Mögliche für einen zügigen und reibungslosen Umzug zu unternehmen und die Arbeit des Vereins nicht zu gefährden.

Die VzK zu DS 3137/5 erweckt den Eindruck, die BVV würde mit dem gefassten Beschluss den dringend benötigten Bau von leistbaren Wohnungen durch die WBM behindern. Das Gegenteil ist der Fall. Die BVV hat sich in den vergangenen Monaten intensiv für die Lösung der bestehenden Probleme und bei der Suche nach Umsetz- bzw. Ersatzstandorten für das Haus der Weisheit beteiligt.

Es liegt jetzt am BA, diesen Vorgang zu beschleunigen statt ihn weiterhin durch Nichtstun zu verzögern.

Mit Stimmen von SPD, CDU, AfD und FDP wurde in der BVV beschlossen, dass das Haus der Weisheit keine Leichtbauhalle als Ersatz bekommen sollen.

Wir wollten in der BVV den aktuellen Stand zur Habersaathstr. 40-48 wissen. Wie hoch ist die Abrissgefahr? Kann das Bezirksamt die günstigen Wohnungen mitten in der Stadt erhalten?

Das Bezirksamt antwortete, dass die Habersaathstr. neue Eigentümer hat, dass das Problem aber bleibt, dass sie weiterhin das Gebäude abreißen wollen. Der Fall liegt deshalb wieder vor Gericht, einen neuen Gerichtstermin gibt es dazu aber nicht.

 

Hier könnt ihr weitere Hintergrundinformationen zur Habersaathstr. 40-48 finden:

Keine faulen Kompromisse in der Habersaathstraße 40-48

Unser Antrag, das Sportcasino im Poststadion für die dort ansässigen Vereine nutzbarer zu machen wurde in den Sportausschuss verschoben, wo er weiter beraten wird.