Aus dem Amt - Was ist eigentlich das Amt für Bürgerdienste?

In meine Zuständigkeit für Jugend, Familie und Bürgerdienste fällt auch das Amt für Bürgerdienste.

Dabei denken alle sofort an die Bürgerämter, über die in den letzten Monaten und Jahren dauernd wegen der langen Wartezeiten berichtet wurde. Zum Amt für Bürgerdienste gehören auch der Bereich Wohnen (Zweckentfremdung und Wohnungsbindung) und die Einbürgerung sowie das Standesamt. Insofern ist das Amt für Bürgerdienste von der Geburt eines Kindes, den Erhalt eines WBS, Heirat oder Verpartnerung, Personalausweis, Einbürgerung und Sterbeurkunde an vielen wichtigen Lebensthemen der Menschen im Bezirk beteiligt.

Einige Daten zur Einbürgerung: Berlin ist zwischen 2011 und 2015 um 183.042 Menschen gewachsen. Der Bezirk Mitte wuchs um 30.084 Personen (16,44 %). Davon waren 72% Menschen nichtdeutscher Herkunft. Man kann sich vorstellen, dass die Anzahl potenzieller Einbürgerungsbewerber*innen entsprechend ansteigt. Durch die politischen Entwicklungen in der Türkei oder in Großbritannien gibt es viele weitere Menschen, die für sich gute Gründe sehen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Das führt zu langen Wartezeiten. Einbürgerungsverfahren sind durch die erforderliche Beteiligung anderer Behörden, wie Bundeszentralregister, Jobcenter, Polizeipräsident, sehr aufwändig und müssen innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen sein. Daher muss man zur Zeit lange auf einen Termin zum Beginn des Verfahrens warten, da nur so viele Verfahren begonnen werden wie innerhalb einer bestimmten Frist abgearbeitet werden können.

Das wäre anders, wenn es mehr Personal in den Bezirksämtern dafür gäbe.

Die Entwicklung in den Bürgerämtern belegt diese simple Gleichung: gab es vor einiger Zeit noch Wartezeiten von 8 Wochen sind wir in Mitte nun bei  4 Wochen angekommen. Das ist im Vergleich ein Fortschritt, auch wenn man bedenkt, dass innerstädtische Bürgeramtsstandorte aufgrund der berlinweiten Zuständigkeit der Ämter besonders nachgefragt sind. Natürlich wollen wir letztlich bei den zwei Wochen ankommen, die im Koalitionsvertrag stehen.

Aber: ohne ausreichendes Personal ist das nicht zu schaffen, das gilt auch für die Standesämter und die Einbürgerung und den Bereich Wohnen. Das Bezirksamt wird das bei seinen Planungen für den Haushalt 18/19 beachten. Letztlich muss die Kehrtwende und die Abkehr vom Personalabbau in den Bezirken auf Landesebene vollzogen und der Koalitionsvertrag eingelöst werden.

Dr. Sandra Obermeyer