Neues Grundsatzurteil zu illegalen Ferienwohnungen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat entschieden, dass auch Wohnungen, die vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsgesetztes im Mai 2014 in Ferienwohnungen umgewandelt wurden, keinen Bestandsschutz haben und wieder als reguläre Wohnungen zu vermieten sind. Wir begrüßen dieses lang erwartete und Mitte Februar veröffentlichte Grundsatzurteil!

In Mitte gibt es laut Schätzungen bis zu 10.000 Ferienwohnungen; viele davon illegal. Für ca. 1700 Wohnungen wurde durch die Eigentümer*innen Bestandsschutz angemeldet, der laut dem Grundsatzurteil des OVG nicht gültig ist. Für diese Wohnungen sollen schon bald Rückführungsbescheide ausgestellt werden woraufhin die Wohnungen wieder regulär vermietet werden müssen. Es ist erfreulich, dass die Bezirksbürgermeisterin die große Bedeutung dieses Urteils – das vor ihr von der Linken nominierte Stadträtinnen erkämpft haben – erkannt hat. Sie kündigte in der letzten BVV an, dass diese Bescheide schnell ausgestellt werden sollen.

Doch damit in Mitte jetzt im großen Stil – durch Leerstand oder der Vermietung als Ferienwohnung – zweckentfremdete Wohnungen wieder vermietet werden, muss das Bezirksamt Mitte den lange vernachlässigten Bereich, der für Zweckentfremdung zuständig ist, endlich priorisieren. Dazu gehört die Ausstattung des Bereiches mit mehr Personal und ein regelmäßiger Bericht der Bezirksbürgermeisterin im zuständigen Ausschuss der BVV.

Martha Kleedörfer, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, hierzu:
Um zusätzliche Stellen zu finanzieren, sollte der Bezirk Stellen für den Bereich Zweckentfremdung beim Senat anfordern. Der Mietenwahnsinn ist von der Immobilienwirtschaft befeuert worden und kann nur mit einer starken öffentlichen Hand gelöst werden!