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BVV - was ist das eigentlich?


Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist das gewählte “Parlament” des Bezirks – in unserem Fall von Berlin-Mitte. Sie entscheidet über wichtige Fragen vor Ort und kontrolliert die Arbeit des Bezirksamts. Anders als das Abgeordnetenhaus oder der Bundestag hat die BVV allerdings weniger Rechte und kann viele Entscheidungen nicht direkt selbst umsetzen.

Die BVV besteht aus 55 ehrenamtlichen Bezirksverordneten, die alle fünf Jahre gewählt werden.


Haushalt

Eine zentrale Aufgabe der BVV ist die Verabschiedung des Bezirkshaushalts. Die finanziellen Mittel kommen größtenteils vom Berliner Senat. Viele Ausgaben – etwa im Sozialbereich – sind gesetzlich festgelegt. Trotzdem kann der Bezirk in bestimmten Bereichen eigene Schwerpunkte setzen und entscheiden, wofür Gelder eingesetzt werden.

Kontrolle des Bezirksamtes

Die BVV kontrolliert die Arbeit des Bezirksamts. Bezirksverordnete und Fraktionen können Anfragen stellen, Missstände ansprechen oder Vorschläge für Verwaltungshandeln einbringen. Das Bezirksamt muss sich mit diesen Anträgen befassen und begründen, wenn es ihnen nicht folgt.

Ausschüsse

Ein großer Teil der Arbeit findet in Ausschüssen statt. Dort werden Themen detailliert beraten – zum Beispiel in den Bereichen Haushalt, Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt, Kultur, Schule oder Soziales.

Die meisten Anträge werden zunächst in die zuständigen Ausschüsse überwiesen und dort diskutiert, bevor sie in der BVV abgestimmt werden.

Bezirksbürgermeister*in

Zu Beginn jeder Legislaturperiode wählt die BVV die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister. Dafür braucht es eine Mehrheit in der BVV. Wenn keine Partei allein eine Mehrheit hat, können mehrere Fraktionen als Zählgemeinschaft zusammenarbeiten.

Stadträte und Stadträtinnen

Außerdem wählt die BVV die Bezirksstadträt*innen. Die Verteilung der Stadtrats-Posten richtet sich nach der Stärke der Fraktionen in der BVV.

In der aktuellen Legislaturperiode (2021–2026) stellt Bündnis 90/Die Grünen die Bezirksbürgermeisterin und einen Stadtrat. Die CDU stellt zwei Stadträte, Die Linke einen und die SPD einen.

 

Bürger*innenbeteiligung

Menschen im Bezirk können sich auf verschiedenen Wegen an die BVV wenden und politische Anliegen einbringen:

  1. Eingaben und Beschwerden
    Anliegen können an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden geschickt werden.
  2. Einwohneranfragen
    In den öffentlichen BVV-Sitzungen können Einwohner*innen Fragen stellen, die vom zuständigen Bezirksamtsmitglied beantwortet werden müssen.
  3. Einwohnerantrag
    Mit 1.000 Unterschriften von Einwohner*innen ab 16 Jahren kann die BVV verpflichtet werden, sich mit einem Thema zu beschäftigen.
  4. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
    Mit genügend Unterschriften können Bürger*innen einen Bürgerentscheid initiieren. Dabei stimmen die Wahlberechtigten direkt über ein Thema ab. Allerdings sind Bürgerentscheide nur in Bereichen möglich, für die der Bezirk tatsächlich zuständig ist. Entscheidungen des Berliner Senats können solche Verfahren teilweise aushebeln.
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