BVV - was ist das eigentlich?
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Berlin-Mitte ist so etwas wie das Bezirksparlament von Berlin in Mitte. Es hat weniger Rechte als das Bundesparlament oder die Landesparlamente.
Es entscheidet über den Bezirkshaushalt, kontrolliert das Bezirksamt, wählte die oder den BezirksbürgermeisterIn und die Stadträte.
Haushalt
Die erste wichtige Aufgabe der BVV ist die Verabschiedung des Haushaltes. Die Bezirke erhalten ihre Geldmittel vom Senat und es gibt viele Pflichtaufgaben, etwa für Sozialleistungen, die man nicht anders verwenden kann, aber es gibt mehrere Millionen Euro, über die der Bezirk frei verfügen und somit eigene Akzente setzen kann.
Kontrolle des Bezirksamtes
Die zweite wichtige Aufgabe ist die Kontrolle des Bezirksamtes. Verordnete der Bezirksversammlung oder Fraktionen können Nachfragen zu Entscheidungen des Bezirksamtes stellen, auf konkrete Missstände hinweisen oder Anregungen zu Verwaltungshandeln geben. Das Bezirksamt muss sich mit den Anträgen beschäftigen, ist aber nicht verpflichtet, danach zu handeln. Es muss aber gegenüber der BVV erklären, warum es einem Antrag der BVV nicht folgt.
Ausschüsse
Die BVV erledigt einen großen Teil ihrer Arbeit in Ausschüssen. Diese gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen, wie Haushalt, Stadtplanung, Kultur, Schule, Umwelt, Verkehr usw.
Die meisten Anträge werden an die zuständigen Ausschüsse überwiesen und meist wird dort eine Entscheidung getroffen.
Bezirksbürgermeister
Die wichtigsten Aufgaben der BVV bestehen darin, am Anfang einer neuen Legislaturperiode die/den BezirksbürgermeisterIn zu wählen. Dabei gilt eine Mehrheitsentscheidung. Hat keine Partei die absolute Mehrheit, können die Parteien Zählgemeinschaften bilden. In Berlin-Mitte hat eine Zählgemeinschaft aus Grünen und SPD einen Grünen-Bezirksbürgermeister gewählt.
Stadträte
Neben dem Bezirksbürgermeister gibt es vier Stadträte.
Die Bezirksstadträte werden nach Proporz vergeben. Das heißt, ab einer bestimmten Fraktionsstärke erhält eine Partei einen Bezirksstadtratsposten. Pro Bezirksstadtratposten braucht eine Partei ungefähr 15 Prozent der Stimmen, da die Bezirksstadträte und der Posten des Bürgermeisters gleichmäßig anhand der Stärke über die vertretenen Fraktionen verteilt werden.
In Mitte hatte in der letzten Legislatur (2016-2021) die Grünen einen Stadtrat und stellte den Bürgermeister, die SPD hatte zwei und die CDU und Linke jeweils einen.
In der jetztigen Legislatur (2021-2026) haben die Grünen eine Stadträtin und stellen die Bürgermeisterin, die SPD hat zwei Stadträt*innen, die Linke einen und die CDU einen. Die Bezirksstädträte werden per Mehrheit bestätigt. Die BVV kann Kandidaten auch ablehnen.
Bürgerbeteiligung
Bewohner des Bezirks haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie sich an die BVV wenden können:
1. Anliegen können an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden geschickt werden, die dann in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.
2. Mündliche Einwohneranfragen in der Sitzung der BVV, wo dann das zuständige Bezirksamtsmitglied antworten muss.
3. Mit einem Einwohnerantrag fordert man die BVV auf, sich mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen und zu postionieren. Dazu muss man 1000 Unterschriften sammeln, von Personen ab dem 16. Lebensjahr, die im Bezirk mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die BVV muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags über diesen entscheiden.
4. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Für ein Bürgerbegehren braucht man die Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten. Gelingt das, landet das Begehren in der BVV. Diese kann dann der Forderung zustimmen, versuchen eine gemeinsame Lösung mit den Initiatoren zu finden oder das Begehren ablehnen. Wird es abgelehnt, kommt es zu einem Bürgerentscheid, über den alle Wahlberechtigtem im Bezirk abstimmen können.
Bürgerentscheide sind nur möglich, bei Dingen, die das Bezirksamt regeln kann, weshalb es in den letzten Jahren häufig ausgehebelt wurde, in dem der Senat z.B. Entscheidungen über Bebauungen, Bebauungspläne und -Vorhaben an sich zog. Dadurch wurden Bürgerentscheide unwirksam und man hätte auf Landesebene Volksbegehren starten müssen, was bei sehr regionalen Themen (wie z.B. der Bebauung am Mauerpark) selten Aussicht auf Erfolg hat.
Zusammensetzung und Aufwandsentschädigung
Die BVV besteht aus 55 Mitgliedern. Die Arbeit als BVV-Verordneter ist ehrenamtlich. Es gibt eine Aufwandsentschädigung von rund 900 Euro im Monat. BVV-Vorstand, Fraktions- und Ausschussvorsitzende erhalten etwas mehr.